Qualität im L.V.H.S. |
Ein Handbuch ist an den Erfordernissen ambulanter Pflegedienste orientiert. | |
Das zweite Handbuch richtet sich an teilstationäre Pflegeeinrichtungen. | |
Das dritte Handbuch verbindet Qualitätsindikatoren und Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. | |
Das vierte Handbuch wendet sich an die Mitarbeiter im Bereich Betreuung.
Hier stehen den Teilnehmern am Qualitätszirkel für Betreuungskräfte verschiedene fachliche Informationen und Unterlagen für mögliche Betreuungsangebote zur Verfügung. Eine regelmäßige Teilnahme sichert die Weiterbildungsverpflichtung (jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden) auf der Grundlage der Betreuungskräfterichtlinie ab. |
Die Handbücher lassen sich durch die entsprechenden Prüfgrundlagen erweitern.
ambulant | QPR Ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste inkl. Anlagen; gültig ab 1.1.21 |
QPR Ambulante Pflege mit Teil 1b Ambulante Betreuungsdienste inkl. Anlagen; gültig ab 1.1.21 | |
QPR-HKP und AKI nur für Pflegedienste ohne Vertrag nach SGB XI bzw. mit Vertrag nach SGB XI und Vertrag nach § 132l SGB V; gültig ab 13.7.24 | |
stationär | QPR vollstationär für Kurzzeitpflege und Pflegeheime; gültig ab 1.11.19, mit Sonderregelung des Kapitels 16 ab 23.6.20 |
QPR teilstationär für Tagespflege; gültig ab 1.1.22 |
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden auf der Grundlage des Pflegetransparenzverfahrens veröffentlicht.